Verordnung gegen organisierte Kriminalität und Terror

Zum Schutz der Bevölkerung des Staates Corleone City hat das Department of Justice (kurz: DOJ) die Möglichkeit, Organisationen, Zusammenschlüsse von Personen oder Einzelpersonen als „kriminell“ oder „terroristisch“ einzustufen.

Vorstehend genannte Organisationen, Personen oder Gruppierungen werden im Folgenden als „staatsgefährdend“ bezeichnet.

Die Differenzierung zwischen einem kriminellen und einem terroristischen Status erfolgt anhand der festgestellten Schwere der begangenen Straftaten.

Eine besondere Schwere der Straftaten liegt insbesondere vor, wenn:

Definition – Straftaten gegen Leib und Leben

Im Sinne dieses Gesetzes gelten als schwere Straftaten gegen Leib und Leben insbesondere Straftaten, die mit der körperlichen Unversehrtheit oder dem Leben einer Person nicht zu vereinbaren sind.

Hierzu zählen insbesondere:

Der Versuch einer solchen Straftat steht der vollendeten Tat gleich.

Auch vergleichbare Gewalttaten, bei denen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person erheblich gefährdet wird, gelten als Straftaten gegen Leib und Leben im Sinne dieses Gesetzes.

§ 1 Allgemeines

(1) Einstufung als kriminell

Die Einstufung als „kriminell“ stellt eine sicherheitsrechtliche Maßnahme dar, die der Bekämpfung organisierter oder wiederkehrender Straftaten dient.

Ein Richter des Department of Justice (DOJ) kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei hinreichenden Beweisen und Beweismitteln Staatsgefährder gemäß § 3 als kriminell einstufen.

Hierfür müssen dem Department of Justice gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass mehrfach Verstöße gegen die Gesetze des Staates Corleone City begangen wurden, die eine Haftstrafe nach sich ziehen können.

Art, Häufigkeit und Schwere der Verstöße sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

(2) Einstufung als terroristisch

Die Einstufung als „terroristisch“ stellt einen besonders schweren Eingriff in Grundrechte dar und ist daher ausschließlich höheren Instanzen vorbehalten.

Eine Einstufung als terroristisch kann auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft bei hinreichenden Beweisen und Beweismitteln erfolgen durch:

Die Einstufung erfolgt gemäß § 4.

Aufgrund der besonderen Schwere der Straftaten kann eine Einstufung direkt als terroristisch erfolgen, ohne vorherige Einstufung als kriminell.

(3) Einstufung in dringenden Fällen

In besonders dringenden Einzelfällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die staatliche Ordnung besteht, kann eine Einstufung als terroristische Organisation oder terroristische Einzelperson auch ohne vorherigen Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgen.

Diese Entscheidung darf ausschließlich durch den Chief of Justice oder den Deputy Chief of Justice getroffen werden.

Die Entscheidung ist nachträglich der Richterschaft des Department of Justice vorzulegen.

§ 2 Dauer der Einstufung

(1) Dauer des kriminellen Status

Der Status „kriminell“ wird grundsätzlich für einen Zeitraum von 7 Tagen verhängt.

Begeht der Staatsgefährder während dieser Zeit weitere schwere Straftaten gegen Leib und Leben, kann der Status durch den Chief of Justice oder dessen Stellvertreter um weitere 7 Tage verlängert werden.

Eine Verlängerung bedarf keines gesonderten Antrags der Staatsanwaltschaft, sofern die entsprechenden Straftaten eindeutig festgestellt wurden.

Weitere Verlängerungen sind möglich.

Die Aufhebung der kriminellen Einstufung darf ausschließlich durch den Chief of Justice oder dessen Stellvertreter erfolgen.

(2) Dauer des terroristischen Status

Der Status „terroristisch“ wird grundsätzlich für einen Zeitraum von 7 Tagen verhängt.

Begeht der Staatsgefährder während dieser Zeit weitere schwere Straftaten gegen Leib und Leben, kann der Status durch den Chief of Justice oder dessen Stellvertreter um weitere 7 Tage verlängert werden.

Eine Verlängerung bedarf keines gesonderten Antrags der Oberstaatsanwaltschaft, sofern die entsprechenden Straftaten eindeutig festgestellt wurden.

Weitere Verlängerungen sind möglich.

Die Aufhebung der terroristischen Einstufung darf ausschließlich durch den Chief of Justice oder dessen Stellvertreter erfolgen.

(3) Beginn der Frist

Die Frist der Einstufung beginnt mit der erstmaligen Bekanntgabe des Beschlusses durch die Exekutive oder das Department of Justice an die betroffene Organisation oder Person.

Die Bekanntgabe erfolgt in der Regel im Rahmen der ersten staatlichen Maßnahme, insbesondere bei der Durchführung einer Razzia oder Durchsuchung.

Sollte eine unmittelbare Bekanntgabe nicht möglich sein, beginnt die Frist spätestens am darauffolgenden Kalendertag automatisch zu laufen.

(4) Geltungsbereich der Einstufung

Die Einstufung einer Organisation gilt für sämtliche Mitglieder dieser Organisation, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt der Bekanntgabe oder der staatlichen Maßnahme anwesend sind.

§ 3 Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Kriminelle Vereinigung

Wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, gilt als kriminelle Vereinigung.

Folgende Maßnahmen treten in Kraft:

(2) Kriminelle Einzelperson

Wer sich als Einzelperson dauerhaft der Begehung von Straftaten zuwendet, kann als „Krimineller“ eingestuft werden.

§ 4 Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Terroristische Vereinigung

Wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung besonders schwerer Straftaten gerichtet ist, gilt als terroristische Vereinigung.

Folgende Maßnahmen treten in Kraft:

(2) Terroristische Einzelperson

Wer sich als Einzelperson der Begehung besonders schwerer Straftaten widmet, kann als „Terrorist“ eingestuft werden.

§ 5 Razzien und Durchsuchungen

Razzien und Durchsuchungen bedürfen grundsätzlich eines schriftlichen Beschlusses der Richterschaft des Department of Justice.

Sie können unabhängig von einer Einstufung als kriminell oder terroristisch erfolgen.

Der Zeitpunkt der Durchführung wird durch die Exekutive in Absprache mit dem Department of Justice festgelegt.

Umfang einer Razzia

Bei einer Razzia sind einzubeziehen:

Im Rahmen der Razzia können illegale Güter, Materialien sowie Schwarzgeld beschlagnahmt werden.

Umfang einer Durchsuchung

Bei einer Durchsuchung sind einzubeziehen:

Im Rahmen der Durchsuchung können illegale Güter, Materialien sowie Schwarzgeld beschlagnahmt werden.

Maßnahmen bei krimineller Vereinigung

Während der Laufzeit des Status „kriminelle Vereinigung“ wird mindestens eine Razzia durchgeführt.

Maßnahmen bei krimineller Einzelperson

Während der Laufzeit des Status „Krimineller“ wird mindestens eine Durchsuchung durchgeführt.

Sollte eine Durchsuchung nicht möglich sein, kann die betroffene Person zur Fahndung ausgeschrieben werden.

Maßnahmen bei terroristischer Vereinigung

Während der Laufzeit des Status „terroristische Vereinigung“ werden zwei Razzien durchgeführt.

Maßnahmen bei terroristischer Einzelperson

Während der Laufzeit des Status „Terrorist“ werden zwei Durchsuchungen durchgeführt.

Sollte eine Durchsuchung nicht möglich sein, kann die betroffene Person zur Fahndung ausgeschrieben werden.

§ 6 Mitgliedschaft

Als Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Organisation gilt jede Person, die nachweislich der jeweiligen Gruppierung angehört oder regelmäßig im Interesse dieser handelt.

Eine Mitgliedschaft kann insbesondere angenommen werden, wenn eine Person: