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Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Handlung, die gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstößt, ohne dabei eine Straftat zu sein. Sie ist also ein leichteres Fehlverhalten, das mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Eine Ordnungswidrigkeit kann absichtlich oder auch aus Versehen (fahrlässig) begangen werden.
Im Gegensatz dazu ist ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (StG) eine schwerere Handlung, bei der in der Regel eine Haftstrafe oder eine höhere Geldstrafe droht. Ordnungswidrigkeiten sollen vor allem Ordnung, Sicherheit und das Zusammenleben regeln, während das Strafgesetzbuch schwerwiegendere Verstöße gegen die Rechte anderer oder gegen den Staat behandelt.
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.
(1) Wer ohne Berechtigung eine Sperrzone betritt oder sich nach Aufforderung nicht unverzüglich aus dieser entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt.
(2) Temporäre Sperrzonen, die durch staatliche Behörden oder Sicherheitskräfte eingerichtet werden, sind unverzüglich zu verlassen. Unberechtigte Personen haben sich sofort aus einer temporären Sperrzone zu entfernen.
(3) In besonders schweren Fällen kann das unerlaubte Betreten einer Sperrzone als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gewertet und mit einer Freiheitsstrafe zur Sicherung der Sperrzone geahndet werden.
(4) Folgende Bereiche gelten als permanente Sperrzonen:
Das FIB-Hauptquartier (PLZ 9393) einschließlich der Zufahrtsstraße,
Der Innenbereich des Staatsgefängnisses,
Das LSPD-Gebäude, ausgenommen der öffentliche Eingangsbereich,
Das gesamte Fort Zancudo einschließlich aller Zufahrten und Außenbereiche.
(5) Das unberechtigte Betreten einer permanenten oder temporären Sperrzone zieht stets eine Festnahme, Durchsuchung und anschließende Befragung durch die zuständigen Sicherheitsbehörden nach sich.
(1) Anweisungen dürfen nur von Beamten der Exekutive (z. B. Polizei, FIB, Armee) oder von Bediensteten des Department of Justice (DOJ) erteilt werden, wenn sie im Rahmen ihres Dienstes und ihrer Zuständigkeit handeln.
(2) Eine amtliche Anweisung ist nur dann verbindlich, wenn sie
eindeutig, verständlich und sachlich formuliert ist,
einen konkreten Zweck erfüllt (z. B. Gefahrenabwehr, Ermittlungen, Sicherung eines Einsatzortes) und
keine rechtswidrige Handlung verlangt.
(3) Wer eine rechtmäßige Anweisung dieser Behörden absichtlich nicht befolgt oder ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Beispiel: Ein Polizist fordert eine Person während eines Einsatzes auf, den Bereich zu verlassen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wenn die Person sich weigert und im Bereich bleibt, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit nach diesem Paragraphen.
(1) Eine Behinderung liegt vor, wenn jemand die Arbeit oder einen Einsatz von staatlichen Einsatzkräften absichtlich stört, verzögert oder gefährdet. Zu den staatlichen Einsatzkräften zählen insbesondere
die Exekutivbehörden (z. B. Polizei, FIB, Armee),
das Department of Justice (DOJ) sowie
die Rettungs- und Bergungskräfte (z. B. Medical Department und Fire Department).
(2) Eine Behinderung oder Störung liegt vor, wenn jemand
Einsatzkräfte an ihrer Arbeit hindert oder ablenkt,
sich wiederholt in Einsätze oder Befragungen einmischt,
Anweisungen ignoriert, die zur Sicherung des Einsatzes gegeben werden,
Fahrzeuge, Ausrüstung oder Wege blockiert oder
durch sein Verhalten die Sicherheit der Einsatzkräfte oder anderer Personen gefährdet.
(3) Wer eine solche Behinderung verursacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Beispiel: Während ein Sanitäter des Medical Departments eine verletzte Person versorgt, drängt sich ein Schaulustiger immer wieder dazwischen und versucht, Fragen zu stellen oder Aufnahmen zu machen. Dadurch wird die Rettungsarbeit gestört – das ist eine Behinderung eines Einsatzes.
(1) Wer ohne Erlaubnis in die Wohnung, die Geschäftsräume oder auf das umgrenzte Grundstück (befriedetes Besitztum) einer anderen Person eindringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch für behördliche Gebäude oder Gelände, wenn diese nicht öffentlich zugänglich sind.
(2) Ebenso begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer sich ohne Erlaubnis in solchen Räumen oder Bereichen aufhält und sich trotz Aufforderung des Eigentümers, Mieters oder einer zuständigen Behörde (z. B. Polizei, DOJ oder Sicherheitsdienst) nicht entfernt.
(3) Wiederholte oder besonders hartnäckige Verstöße können als schwerwiegender Hausfriedensbruch gewertet und mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.
Beispiel: Eine Person betritt ohne Einladung das Gelände eines privaten Hauses oder eines nicht öffentlichen Amtsgebäudes. Trotz mehrfacher Aufforderung durch den Eigentümer oder einen Beamten, das Gelände zu verlassen, bleibt sie dort. Das ist ein Hausfriedensbruch und wird mit einem Bußgeld bestraft.
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, bei einer Verkehrs-, Personen- oder Sicherheitskontrolle auf Aufforderung der staatlichen Einsatzkräfte (z. B. Polizei, FIB, Armee oder DOJ) ein gültiges Ausweisdokument – Personalausweis oder Führerschein – vorzulegen.
(2) Wer sich weigert, seine Identität anzugeben oder seine Ausweisdokumente vorzuzeigen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Versucht die Person, sich der Kontrolle durch Flucht oder Täuschung zu entziehen, dürfen die Einsatzkräfte eine Personendurchsuchung durchführen, um die Identität festzustellen.
(3) Die Verweigerung der Identitätsfeststellung wird mit der Maximalstrafe von 120 Hafteinheiten und 50.000 $ bestraft. Diese Strafe darf nur dann angewendet werden, wenn
die betroffene Person einmal eindeutig über die rechtlichen Folgen ihres Handelns belehrt wurde,
diese Belehrung zwingend in der Akte dokumentiert ist und
sich die Person nach 3 bis 5 deutlichen Aufforderungen, abhängig von ihrem Auftreten und Verhalten, weiterhin aktiv oder passiv weigert, ihre Identität feststellen zu lassen oder einen neuen Ausweis zu beantragen.
Aktive Weigerung bedeutet, dass die Person die Mitwirkung bewusst ablehnt oder sich verbal gegen die Maßnahme ausspricht. Passive Weigerung bedeutet, dass die Person nicht reagiert, Anweisungen ignoriert oder durch Schweigen und Verzögerung die Feststellung verhindert.
(4) Sollte eine Person keinen gültigen Ausweis oder Führerschein besitzen, sind die Einsatzkräfte verpflichtet, gemeinsam mit der Person einen neuen Personalausweis zu beantragen. Fehlen der Person die finanziellen Mittel, können Beamte die Kosten vorstrecken und der Person den Betrag anschließend in Rechnung stellen.
(5) In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Chief of Justice oder sein stellvertretender Chief eine Beugehaft anordnen. Diese Maßnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Identität der Person für weitere Ermittlungen zwingend notwendig ist und auf anderem Wege nicht festgestellt werden kann. Die Beugehaft darf nur solange andauern, bis das Ziel der Maßnahme erreicht ist – also die Identität eindeutig festgestellt oder ein neuer Ausweis beantragt wurde.
Beispiel: Ein Bürger wird kontrolliert und weigert sich, seinen Ausweis vorzulegen. Nach einer klaren Belehrung über die rechtlichen Folgen, die in der Akte dokumentiert wird, wird die Person mehrfach zur Mitwirkung aufgefordert, bleibt jedoch uneinsichtig. In diesem Fall kann die Maximalstrafe von 120 Hafteinheiten und 50.000 $ verhängt oder durch den Chief of Justice eine Beugehaft angeordnet werden, sofern die Identität für eine laufende Ermittlung erforderlich ist.
(1) Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand eine andere Person absichtlich in ihrer Ehre oder Würde verletzt – durch Worte, Gesten, Handlungen oder schriftliche bzw. elektronische Nachrichten. Die betroffene Person muss die Beleidigung direkt wahrnehmen, also persönlich hören oder lesen – zum Beispiel im Gespräch, über Funk, Telefon, Internet, Chat, E-Mail oder soziale Medien. Wichtig ist, dass die Äußerung oder Handlung respektlos, herabwürdigend oder ehrverletzend gemeint ist.
(2) Eine einfache Beleidigung liegt vor, wenn
sie einmalig oder im Affekt geschieht,
nicht öffentlich erfolgt und
nicht gegen Amtspersonen im Dienst gerichtet ist. → Sie wird mit einem Bußgeld bestraft.
(3) Eine schwere Beleidigung liegt vor, wenn
sie öffentlich oder für Dritte hör- oder lesbar erfolgt,
über Funk, Telefon, Internet oder soziale Medien verbreitet wird,
gegen Beamte, staatliche Einsatzkräfte oder Mitarbeiter des DOJ während ihrer Dienstausübung gerichtet ist, oder
mehrfach, besonders herabwürdigend oder diskriminierend ist. → Sie wird mit einem Bußgeld und zusätzlich einer Haftstrafe bestraft.
(4) Auch Gesten oder Handlungen wie Anspucken, provozierende Zeichen oder andere Formen der Herabwürdigung gelten als Beleidigung, wenn sie eindeutig eine Missachtung oder Verachtung ausdrücken.
(5) Mehrfache Beleidigungen innerhalb eines Vorfalls dürfen höchstens dreimal bestraft werden, auch wenn mehrere Personen betroffen sind. Andere Straftatbestände werden nur einmal geahndet.
Beispiel (einfache Beleidigung): Ein Bürger beschimpft eine andere Person einmal im Streit, ohne dass andere anwesend sind. → Das ist eine einfache Beleidigung und wird mit Bußgeld bestraft.
Beispiel (schwere Beleidigung): Ein Bürger beleidigt Beamte über Funk oder soziale Medien mehrfach und für andere hörbar. → Das ist eine schwere Beleidigung und wird mit Bußgeld und Haft bestraft. Sind mehrere Beleidigungen erfolgt, darf die Strafe bis zu dreimal angewendet, aber nicht überschritten werden.
(1) Eine Bedrohung liegt vor, wenn jemand einer anderen Person absichtlich Angst vor Gewalt, Verletzung oder dem Tod macht. Die Drohung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen – zum Beispiel im Gespräch, über Funk, Telefon, Internet, Chat, E-Mail oder soziale Medien. Die betroffene Person muss die Drohung direkt hören oder lesen und sie als ernst gemeint verstehen können.
(2) Es spielt keine Rolle, ob die angedrohte Tat tatsächlich ausgeführt wird. Schon das bewusste Aussprechen oder Versenden einer Drohung, die Angst oder Einschüchterung hervorrufen soll, ist strafbar.
(3) Wie konkret oder glaubhaft eine Drohung ist, wird stets im Einzelfall geprüft. Dabei werden Inhalt, Form, Verhalten und die Umstände der Äußerung berücksichtigt.
(4) Wer eine andere Person bedroht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe und einer Haftstrafe bestraft.
Beispiel: Ein Bürger sagt zu einer anderen Person: „Ich finde dich, und dann passiert was!“ oder schreibt ihr diese Nachricht über soziale Medien. → Das ist eine Bedrohung und wird mit Geld- und Haftstrafe bestraft.
(1) Wer einer anderen Person eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sie für sich oder einen Dritten zu behalten oder zu benutzen, begeht einen Diebstahl. Es spielt keine Rolle, ob der Gegenstand von geringem oder hohem Wert ist.
(2) Ein Diebstahl liegt auch dann vor, wenn die Sache nur vorübergehend entwendet oder versteckt wird, um den rechtmäßigen Besitzer zu schädigen oder zu ärgern.
Beispiel: Eine Person nimmt einem Mechaniker sein Werkzeug weg, um es selbst zu verwenden oder nicht zurückzugeben.
Wer absichtlich oder aus Spaß einen Notruf absetzt, obwohl kein echter Notfall vorliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch, wenn jemand einen Unfall oder eine Gefahr nur vortäuscht, um Einsatzkräfte zu täuschen oder zu beschäftigen.
Der Missbrauch des Notrufs wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Beispiel: Eine Person ruft den Notruf an und meldet einen Brand, obwohl nichts passiert ist. → Das ist Missbrauch des Notrufs und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Wer sich in der Öffentlichkeit absichtlich so verhält, dass er andere Menschen stört, provoziert oder belästigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dazu zählen auch Nacktheit, anstößiges Verhalten oder sexuelle Handlungen an öffentlichen Orten.
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Beispiel: Eine Person läuft nackt durch die Stadt oder verhält sich in der Öffentlichkeit sexuell anstößig. → Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Wer einer Behörde vortäuscht, dass eine rechtswidrige Straftat begangen worden sei oder dass eine besonders schwere Straftat (Mord, Totschlag, Raub, gemeingefährliche Delikte u. a.) bevorstehe, wird mit einem Bußgeld bestraft. Ebenso wird die bewusst wahrheitswidrige Täuschung über einen, an solchen Delikten Beteiligten, bestraft.
Wer einer Person in einer Notsituation nicht hilft, obwohl es ohne eigene Gefahr oder Gefahr für andere möglich wäre, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die unterlassene Hilfeleistung wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Beispiel: Eine Person sieht, wie jemand stürzt oder verletzt am Boden liegt, und geht einfach weiter, obwohl sie Hilfe holen könnte.
Das tragen einer Maskierung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich immer untersagt und wird mit einem Bußgeld bestraft. Zusätzlich darf der Beamte die Person durchsuchen. Beamten ist es gestattet, eine Maskierung zu tragen, um ihre Identität zu schützen. Zusätzlich ist es gestattet, ein sogenanntes Bandana oder etwas vergleichbares zu tragen, wenn man ein Zweirad (Fahrrad /Motorrad /Quad) fährt.
Wer im Straßenverkehr voll maskiert ein Kraftfahrzeug führt, wird mit einem Bußgeld wie §16 bestraft. Zusätzlich zum Bußgeld kann das Kraftfahrzeug und die Person durchsucht werden. Einzige Ausnahme ist das führen eines Motorrads oder Quads mit einem Bandana oder vergleichbarer Maskierung.
Wer die Leistung eines Mechanikers, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Bei einer Verurteilung können Schadensersatzansprüche in einem Zivilverfahren angestrebt werden.
(1) Wer ohne wichtigen Grund unnötig laut ist oder auf andere Weise Lärm verursacht, der andere Menschen stark stört oder deren Gesundheit beeinträchtigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt besonders bei Musik, Motoren, Werkzeugen oder lautem Verhalten, wenn der Lärm vermeidbar oder übermäßig ist.
(2) Unzulässiger Lärm wird mit einer Geldstrafe bestraft.
(3) Wird der Lärm durch ein Kraftfahrzeug verursacht – zum Beispiel durch unnötiges Gasgeben, laute Musik im Fahrzeug oder absichtliches Aufheulen des Motors – kann dies gesondert bestraft werden. In diesem Fall wird zusätzlich ein Punkt im Fahrzeugregister eingetragen.
Beispiel: Ein Fahrer lässt nachts absichtlich den Motor aufheulen und stört dadurch Anwohner.