(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, sich bei Erwerb eines Unternehmens und Kleingewerbe, unverzüglich beim Department of Justice zu melden und eine entsprechende Lizenz zu beantragen.
(2) Jedes Unternehmen und Kleingewerbe und dessen Zweigstellen müssen im Handelsregister des Staates Los Santos eingetragen werden.
(3) Unternehmen und Kleingewerbe, die es versäumen, sich eintragen zu lassen, werden mit einem Bußgeld von 2.000 Dollar pro verstrichenen Tag geahndet.
(4) Vorladungen des Gewerbeamtes sind zu befolgen, andernfalls kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Dollar verhängt werden.
(1) Um ein Unternehmen registrieren zu lassen, werden die Namen, sowie Kontaktdaten des Inhabers und der Geschäftsleitung benötigt. Des Weiteren ist die Genehmigung der Unternehmensverwaltung für die Gründung des Unternehmens im Staate Corleone City unerlässlich.
(2) Mit der Eintragung ins Handelsregister wird dem Unternehmen eine Unternehmenslizenz erteilt.
(3) Um ein Gewerbe registrieren zu lassen, werden die Namen, sowie Kontaktdaten des Inhabers und der Standort benötigt. Die Lizenz für das Kleingewerbe kann nur erworben werden mit dem abgeschlossenen Kauf einer Tankstelle, eines Ammunations, Shops oder Bekleidungsladen.
(4) Die Bearbeitungskosten bei Unternehmen und die Eintragung ins Handelsregister betragen erstmalig bis zu 15.000 Dollar. Die Bearbeitungskosten bei Kleingewerben und die Eintragung ins Handelsregister betragen einmalig 100.000 Dollar.
(5) Die Eintragung für Unternehmen muss monatlich erneuert werden und kostet 5.000 Dollar. Die Eintragung für Kleingewerbe müssen wöchentlich erneuert werden und kosten 25.000 Dollar.
(1) Der registrierte Inhaber und die stillen Teilhaber übernehmen die Haftung für das Unternehmen. Jeglicher Inhaberwechsel eines Unternehmens muss dem Department of Justice umgehend gemeldet werden. Hierbei muss der Name des neuen Eigentümers im Handelsregister vermerkt werden. Geschäftsführer können ausschließlich vom Inhaber ernannt und in die Gewerbelizenz eingetragen werden. Der Geschäftsführer eines Unternehmens ist grundsätzlich befugt, alle Entscheidungen im Rahmen der laufenden Geschäftsführung zu treffen. Ausgenommen hiervon sind jedoch grundlegende Entscheidungen, wie die Auflösung des Unternehmens oder die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern.
(2) Wird ein Inhaberwechsel nicht innerhalb von drei Tagen dem Gewerbeamt gemeldet, kann aufgrund eines Verstoßes gegen die Meldepflicht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Dollar verhängt werden.
(1) Jeder Betrieb ist verpflichtet, nur Waren, die für dieses Unternehmen / Kleingewerbe geeignet sind, zu erwerben, vertreiben oder zu handeln.
(2) Bei Vergehen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Dollar und dem Entzug der Gewerbelizenz sanktioniert werden. Je nach Schwere des Vergehens besteht die Möglichkeit eine Neuausstellung der Gewerbelizenz auf unbestimmte Zeit bzw. Dauer zu versagen.
(1) Jedes Unternehmen und Kleingewerbe muss sich an den Verbraucherpreisindex halten, welche die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen reguliert. Preisvorgaben werden von der Unternehmensverwaltung vorgegeben und sind dort zu erfragen.
(2) Beim ersten Verstoß gegen den Verbraucherpreisindex wird ein Bußgeld von 1.500 Dollar verhängt. Bei weiteren Verstößen kann das Bußgeld auf bis zu 10.000 Dollar steigen, und es besteht die Möglichkeit des Entzugs der Gewerbelizenz. Je nach Schwere des Vergehens kann auch die Neuausstellung der Gewerbelizenz auf unbestimmte Zeit verweigert werden.
(1) Der Inhaber ist verpflichtet, dass seine Mitarbeiter eine feste Anstellung erhalten.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer mit der gültigen Währung zu entlohnen.
(3) Eine Versorgung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber mit Lebensmitteln ist keine Entlohnung, sondern nur eine freiwillige Aufmerksamkeit als Benefit-Leistung.
(5) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den vom Arbeitgeber geforderten Leistungen dienstlich nachzugehen und zu erfüllen.
(1) Der Inhaber ist dazu verpflichtet, alle Steuer und Strafzahlungen vor Ablauf der Frist zu begleichen.
(2) Der Inhaber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auflagen, die dem Unternehmen aufgelegt werden, eingehalten werden, sowie alle unternehmensbezogenen Geschäftsunterlagen der Wahrheit entsprechen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Department of Justice reichliche Strafgebühren erheben (siehe Anhang: Strafindex).
(3) Bei Nichteinhaltung von Fristen drohen dem Unternehmen erhebliche Strafgebühren (siehe Anhang: Strafindex).
(4) Unternehmen, die in jeglicher Form mit strafrechtlich relevanten Aktivitäten in Verbindung gebracht werden, kann die Gewerbelizenz, per richterlichen Beschluss, vorläufig oder endgültig entzogen werden. Zusätzlich muss das Unternehmen mit einer hohen Geldstrafen rechnen.
(5) Des Weiteren werden der Inhaber und stille Teilhaber strafrechtlich verfolgt.
(6) Unternehmen oder Personen, die ohne eine Gewerbelizenz einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen oder sich als ein Unternehmen ausgeben, machen sich strafbar und erhalten ein Bußgeld von 2.000 Dollar pro Tat und Person ohne gültige Lizenz. Zusätzlich droht eine Haftstrafe!
(7) Inhaber und stille Teilhaber von Unternehmen, die Buchfälschung betreiben, werden strafrechtlich verfolgt. Der Versuch ist strafbar.
(8) Inhaber und stille Teilhaber von Unternehmen, die sich an Geldwäsche beteiligen oder zur Geldwäsche dienen, werden strafrechtlich verfolgt. Der Versuch ist auch strafbar.
(1) Wenn ein Schuldner eine festgelegte und beidseitig anerkannte vertragliche Verpflichtung (bspw. wöchentliche Zahlung) wiederholt nicht nachkommt, somit vertragsbrüchig wird, kann der Eigentümer einer Sache die Herausgabe dieser gerichtlich erwirken.
(2) Für die gerichtliche Erwirkung muss dem Schuldner mindestens zwei mal ein ugs. Mahnschreiben zugestellt werden. Sollte der Schuldner nicht auffindbar sein oder keine Meldeadresse in Los Santos besitzen, kann diese Regelung entfallen.
(3) Sollte die Sache wesentliche Mängel aufweisen, sind die Mängel in Kosten zu beziffern und auf die ausstehende Summe anzurechnen.
(1) Von Unternehmen ausgestellte Rechnungen sind mit Unternehmensname, Grund und Datum zu versehen.
(2) Unternehmen haben das Recht, die Dienstleistung oder die Ware erst nach bezahlter Rechnung zu tätigen bzw. zu übereignen.
(3) Bei ausbleibender Rechnungsbegleichung oder Versäumnis steht es dem Unternehmen frei, ein Inkassobüro zu beauftragen.
(4) Die Rechnungsbegleichung hat innerhalb von sofort oder gemäß vertraglicher Absprache zu erfolgen.
(1) Beamte des Gewerbeamtes sind im Rahmen des Verbraucherschutzes berechtigt, stichprobenartig unangekündigte Gewerbekontrollen durchzuführen.
(2) Lebensmittel und Getränke, die außer Haus in einer Menge bis 9 Stück verkauft werden, müssen mindestens 3 Tage haltbar sein.
(3) Lebensmittel und Getränke, die außer Haus in einer Stückzahl von mehr als 10 verkauft werden, müssen eine Mindesthaltbarkeit von mindestens 5 Tagen aufweisen.
(4) Beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, muss der Verbraucher ausdrücklich darauf hingewiesen werden.
(5) Verstöße gegen das Mindesthaltbarkeitsdatum können beim Gewerbeamt, einer Abteilung des Department of Justice, gemeldet werden. In solchen Fällen drohen dem Unternehmen Geldstrafen. Der Gesetzgeber sieht hierfür Strafen von 2.000 Dollar vor, die bei Wiederholungsfällen auf bis zu 20.000 Dollar ansteigen können.
(1) Unternehmen, die über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen nicht aktiv betrieben werden, können mit einem Bußgeld belegt werden. In solchen Fällen wird die Unternehmensverwaltung über eine mögliche Schließung des Unternehmens entscheiden.
(2) Unternehmen, die sich länger als 3 Tage nach Ablauf der Gültigkeit, nicht um eine Verlängerung der Lizenz gekümmert haben, werden mit einem Bußgeld von täglich 5.000 Dollar pro verstrichenen Tag geahndet. Lizenzen werden grundsätzlich vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats ausgestellt und sind für diesen Zeitraum gültig. Das Department of Justice kann dem Unternehmen die Gewerbelizenz entziehen und das Unternehmen vorübergehend schließen (bis zur vollständigen Bezahlung der Bußgelder und der Gewerbelizenz).