Beamtengesetz

§1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Rechte, Pflichten und die Rechtsstellung der Beamten im Department of Justice (DOJ), LSPD, FIB, LSFD, LSSD, LSMC, SSMC,United States Marshals Service (USMS) und der U.S. Army im Staat Corleone City.


§2 Beamtenstatus

(1) Beamte in diesen Behörden sind Inhaber eines öffentlichen Amtes und üben dieses im Dienst des Staates Corleone City aus.


§3 Grundsätze

(1) Beamte sind verpflichtet, das Gemeinwohl zu fördern und die Gesetze zu beachten.

(2) Beamte haben das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.


§4 Einstellung

(1) Die Einstellung von Beamten erfolgt aufgrund von Qualifikation, Leistungsfähigkeit und persönlicher Eignung.

(2) Die Einstellung erfolgt nach transparenten und fairen Verfahren.


§5 Probezeit

(1) Angehende Beamte unterliegen einer mindestens 14-tägigen Probezeit, in der ihre Eignung für das Amt überprüft wird.

(2) Während der Probezeit kann das angehende Beamtenverhältnis ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden.

(3) Die Probezeit endet mit der Vereidigung des Beamten, oder durch, siehe Abs. (2)


§6 Rechte der Beamten

(1) Beamte haben das Recht auf angemessene Vergütung, Urlaub und soziale Leistungen.

(2) Beamte haben das Recht auf Fortbildung und berufliche Weiterentwicklung.


§7 Pflichten der Beamten

(1) Beamte sind zur Dienstleistung und Loyalität gegenüber dem Staat Corleone City verpflichtet.

(2) Beamte sind zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet.

(3) Die Niederlegung des Dienstes zur Erkämpfung arbeitsrechtlicher Maßnahmen ist untersagt.

(4) Beamte sind zur Zusammenarbeit und Unterstützung gegenüber anderen Exekutiv-Behörden verpflichtet.

(5) Das schriftliche Führen von Akten und Ermittlungsverfahren.

(6) Achtungswürdige Verhalten im Dienst.

(7) Die absolute Gehorsamspflicht gegenüber dem obersten Dienstherren, dem Dienstvorgesetzten und dem Vorgesetzten.

(8) Die persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der auszuführenden Tätigkeiten.


§8 Beförderung

(1) Beförderungen erfolgen aufgrund von Leistung, Qualifikation und Erfahrung.

(2) Beförderungsverfahren sind transparent und nachvollziehbar.


§9 Laufbahnentwicklung

(1) Beamte haben das Recht auf Entwicklung ihrer beruflichen Laufbahn.

(2) Die Behörden von Corleone City fördern die Weiterbildung und Qualifizierung ihrer Beamten.

(3) Ein Beamter, der sich für eine als Spezialeinheit deklarierte Einheit (z.B. S.W.A.T, DEA usw.) innerhalb seiner Behörde bewerben möchte, muss im Vorfeld eine umfangreiche medizinische und psychologische Tauglichkeit nachweisen. Die entsprechenden Nachweise werden vom LSMC und SSMC ausgestellt.


§10 Disziplinarverfahren

(1) Disziplinarverfahren werden bei Fehlverhalten oder Verletzung der Dienstpflichten eingeleitet.

(2) Disziplinarverfahren sind fair und unter Beachtung des Rechts auf Anhörung durchzuführen.


§11 Entlassungsgründe

(1) Die Entlassung eines Beamten kann aufgrund von Dienstpflichtverletzungen, schwerem Fehlverhalten, Hochverrat oder Korruption erfolgen.

(2) Ein Beamter, der durch sein Verhalten, unabhängig davon, ob es strafbar ist oder nicht, das Ansehen oder die Funktionsfähigkeit seiner Dienststelle, nach innen oder außen, erheblich schädigt, kann auf Antrag der Leitungsebene ohne vorherige Anhörung durch das Department of Justice aus dem Dienstverhältnis entlassen werden.

(3) Bei schweren Gründen, welche zur Entlassung führen, kann eine Anhörung auf Anordnung des Department of Justice entfallen.


§12 Anhörungsverfahren

(1) Vor der Entlassung eines Beamten muss diesem die Gelegenheit zur Stellungnahme und Verteidigung gegeben werde, außer es tritt der Fall wie in §11, Absatz (3) ein.

(2) Die Anhörung erfolgt durch eine unabhängige Kommission beim Department of Justice oder einen angemessenen Disziplinarausschuss.


§13 Rechtsmittel

(1) Ein Beamter, der entlassen wird, hat das Recht, gegen die Entlassungsentscheidung Rechtsmittel einzulegen.

(2) Das Rechtsmittelverfahren muss transparent und fair sein.


§14 Korruption

(1) Korruption in jeglicher Form ist im Staatsdienst strengstens untersagt.

(2) Beamte dürfen keine Geschenke, Geldbeträge oder sonstige Vorteile annehmen, die ihre Amtsführung beeinflussen könnten.

(3) Jegliche Form von Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung ist verboten.

(4) Beamte sind verpflichtet, jeden Verdacht auf Korruption unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.

(5) Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit einer Haftstrafe von 90 HE und einer Geldstrafe von 30.000 US-Dollar bestraft.

(6) Bei schwerwiegenden Fällen von Korruption kann die Entlassung aus dem Staatsdienst erfolgen.

(7) Die Behörden von Corleone City sind dazu befugt, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption zu ergreifen, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen und Schulungen.


§15 Verschwiegenheit im Staatsdienst

(1) Wer im Rahmen des Staatsdienstes oder eines öffentlichen Amtes Kenntnis von Tatsachen erlangt, deren Geheimhaltung im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, des Schutzes der nationalen Verteidigung, der Wahrung von Staatsgeheimnissen, der Verhinderung von Straftaten oder aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten geboten ist, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(2) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit umfasst insbesondere die Pflicht, die betreffenden Informationen weder unmittelbar noch mittelbar an unbefugte Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

(3) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über das Ende des Staatsdienstes oder öffentlichen Amtes hinaus fort.

(4) Eine Offenbarung von geheimhaltungsbedürftigen Informationen im Rahmen einer gesetzlichen Meldepflicht oder aufgrund einer ausdrücklichen Anordnung einer zuständigen Behörde ist von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit ausgenommen.

(5) Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht nach §7 Abs (2) werden mit einer Haftstrafe von 60 HE und mit einer Geldstrafe von 2000 US-Dollar bestraft.

(6) Die Verfolgung der Tat erfolgt nur auf Antrag der zuständigen Behörde.

(7) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

(8) Ein Berufsverbot kann mittels Antrag beim Chief of Justice oder Mr. Speaker des Department of Justice, bei Bruch der Verschwiegenheit beantragt werden.


§16 Vertretungsrecht

(1) Der Chief of Justice ist durch seinen designierten Stellv. zu vertreten, im falle das der Chief of Justice nicht zu gegen sein sollte.

(2) Tritt Abs (1) in Kraft so werden alle Rechte die dem Chief of Justice obliegen automatisch an den Deputy Chief vergeben.