Betäubungsmittelgesetz

Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1: Zweck und Anwendungsbereich

  1. Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln im Staat Corleone City und dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
  2. In diesem Gesetz gelten die folgenden Definitionen: a. "Betäubungsmittel" bezieht sich auf alle Substanzen, die gemäß diesem Gesetz kontrolliert und reguliert werden. b. "Erlaubte Betäubungsmittel" sind die in diesem Gesetz ausdrücklich genehmigten Drogen. c. "Nicht erlaubte Betäubungsmittel" sind die in diesem Gesetz verbotenen Drogen.

Abschnitt II: Erlaubte Betäubungsmittel

Artikel 2: Liste der erlaubten Betäubungsmittel

  1. Die folgenden Betäubungsmittel gelten als erlaubt und können unter bestimmten Bedingungen verschrieben und verwendet werden:

Abschnitt III: Nicht erlaubte Betäubungsmittel

Artikel 3: Liste der nicht erlaubten Betäubungsmittel

  1. Die folgenden Betäubungsmittel gelten als nicht erlaubt und sind in Corleone City verboten:

Abschnitt IV: Herstellung und Besitz

Artikel 4: Herstellung von illegalen Betäubungsmitteln

  1. Wer Betäubungsmittel, welche im Artikel 3 definiert sind, herstellt, kann mit einer Geldbuße und einer Haftstrafe belangt werden.
  2. Wer Zutaten für Betäbungsmittel, welche im Artikel 3 definiert sind, besitzt, kann mit einer Geldbuße und einer Haftstrafe belangt werden.

Artikel 5: Besitz von illegalen Betäubungsmitteln

  1. Wer Betäubungsmittel, welche im Artikel 3 definiert sind, besitzt, kann mit einer Geldbuße und einer Haftstrafe belangt werden.
  2. Der Besitz von illegalen Betäubungsmitteln gilt für alle Bürgerinnen und Bürger gleichwertig - Ausnahmen dürfen nur vom Department of Justice definiert werden.

Abschnitt V: Handel

Artikel 6: Handel von illegalen Betäubungsmitteln

  1. Der Handel von illegalen Betäubungsmitteln ist verboten und wir mit einer Geldbuße und Haftstrafe belangt.

Abschnitt VI: Verbot des Fahrens unter Drogeneinfluss

Artikel 7: Verbot des Fahrens unter Drogeneinfluss

  1. Das Fahren eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Drogen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist in Corleone City strengstens verboten.
  2. Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, sind strafrechtlich zu verfolgen und können mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis und anderen Sanktionen gemäß den geltenden Verkehrs- und Betäubungsmittelgesetzen belegt werden.

Abschnitt VII: Prävention und Rehabilitation

Artikel 8: Prävention und Rehabilitation

  1. Der Staat Corleone City wird Maßnahmen zur Prävention von Drogenmissbrauch und zur Rehabilitation von Drogenabhängigen fördern und unterstützen.