(1) Anwalt ist nur, wer erfolgreich eine Prüfung abgelegt hat, die dem Anwärter besondere Kenntnisse über die Rechtsordnung des Staates San Andreas zusprechen.
(2) Zur Prüfung wird zugelassen, wer einen Lehrgang über die Rechtsordnung des Staates abgelegt hat.
(3) Der Anwalt muss zu jeder Zeit seiner Berufsausübung in einer staatlich anerkannten Anwaltskanzlei angestellt sein.
(4) Wer eine Stelle in einer staatlichen Behörde ausübt und die Anwaltsprüfung erfolgreich absolviert, erhält eine Behörden-Anwaltslizenz. Mit dieser Lizenz darf die eigene Behörde und deren Kollegen in dienstlichen Belangen rechtlich vertreten werden. Strafrecht und öffentliches Recht ist mit dieser Lizenz nicht erlaubt.
(1) Anwälte sind verpflichtet, ihren Mandanten treu zu dienen, ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und die Regeln der Rechtspflege einzuhalten.
(2) Anwälte müssen sich den gültigen Gesetzen beugen und dürfen in ihrer Berufszeit als Anwalt sich keiner Straftat zu Schulden kommen lassen.
(1) Anwälte sind verpflichtet, die Vertraulichkeit aller Informationen zu wahren, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut werden.
(1) Anwälte dürfen Gebühren und Honorare für ihre Dienstleistungen berechnen und müssen transparent über die Kosten informieren. §2, Abs. 3 ist hier zu berücksichtigen.
(2) Gebühren und Honorare müssen vor Auftragserteilung durch den Mandanten transparent kommuniziert werden.
(1) Anwälte müssen hohe ethische Standards einhalten und dürfen keine Handlungen begehen, die das Ansehen des Berufsstandes schädigen könnten.
(1) Anwälte sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden, um sicherzustellen, dass sie über aktuelles Rechtswissen verfügen und ihren Mandanten bestmöglich dienen können.
(1) Es muss ein transparentes Beschwerdeverfahren geben, das es ermöglicht, Beschwerden gegen Anwälte zu prüfen und angemessen darauf zu reagieren.
(1) Das Department of Justice ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln und die Durchsetzung von Disziplinarmaßnahmen gegen Rechtsanwälte zuständig.
(1) Die Erneuerung der behördlichen Anwaltslizenz erfolgt jeden Monat beim Department of State.
(2) Der behördliche Anwalt muss proaktiv auf das Department of State zu kommen.