V.E.R.A. – Alcatraz Sicherheitsverordnung

V.E.R.A. – Alcatraz Sicherheitsverordnung

(Validated Enforcement and Regulation of Alcatraz)

Verordnung zur gleichberechtigten Zusammenarbeit auf ALCATRAZ zwischen dem Ranger Department und der United States Army

Präambel – Status und Sicherheitslage von ALCATRAZ

ALCATRAZ ist eine isolierte Hochsicherheitsanstalt, die der höchsten Sicherheitsstufe unterliegt und unter militärischer sowie staatlicher Kontrolle betrieben wird.


In ALCATRAZ sind in der Regel Personen untergebracht, die:

Grundsätzlich kann jede inhaftierte Person, unabhängig vom ursprünglichen Delikt, in ALCATRAZ untergebracht werden, sofern eine entsprechende Sicherheitsverfügung vorliegt.


Die Annäherung an die Insel ohne triftigen und genehmigten Grund gilt als sicherheitsrelevant und wird:

Die Gewässer- und Luftraumzone um ALCATRAZ ist Sperrgebiet. Zuwiderhandlungen gelten als Angriff auf eine staatliche Einrichtung.


Besuche sind strikt untersagt, außer in absoluten Ausnahmefällen, mit vorheriger gemeinsamer Genehmigung beider Behördenleitungen. Spontane, unangekündigte oder nicht freigegebene Besuche werden nicht toleriert.


Für alle Inhaftierten auf ALCATRAZ gelten eingeschränkte Grundrechte. Diese Einschränkungen betreffen insbesondere:

Die Einschränkungen dienen ausschließlich der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Insel. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Einschränkungen ist ausgeschlossen.


§1 Zweck und Geltung

1.1 Diese Verordnung regelt die gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen dem Ranger Department und der United States Army zur Sicherung, Verwaltung und operativen Kontrolle von ALCATRAZ.

1.2 Beide Behörden handeln unabhängig in ihrer Struktur, jedoch auf ALCATRAZ als vollständig gleichgestellte Kooperationspartner mit gemeinsamer Verantwortung.

§2 Gleichstellung der Behörden

2.1 Beide Behörden behalten auf Alcatraz ihre eigene Identität, Uniform und Rangstruktur, agieren jedoch:

2.2 Entscheidungen bezüglich Alcatraz werden nur gemeinsam getroffen. Eine einseitige Handlungsgewalt ist ausgeschlossen.

§3 Gemeinsame Verantwortungsbereiche

3.1 Beide Behörden sind gleichermaßen zuständig für:

§4 Gemeinsame Kommandostruktur

4.1 Die Leitung des Alcatraz-Betriebs erfolgt durch eine Doppelspitze, bestehend aus einem Offizier des Ranger Departments und einem Offizier der US Army.

4.2 Diese gemeinsame Kommandostruktur trifft Entscheidungen immer im Konsens.

4.3 In Ausnahmesituationen (z. B. akute Gefahrenlage) kann eine temporäre Einsatzleitung durch den Diensthöchsten vor Ort übernommen werden, bis das Gremium wieder entscheidet.

§5 Sanktionen & Disziplinarmaßnahmen

5.1 Dienstvergehen oder Regelverstöße werden in beiden Behörden identisch geahndet.

5.2 Sanktionen umfassen:

5.3 Es gibt keinerlei behördliche Sonderrechte oder internen Schutz. Alle Beamten sind gleich verantwortlich.

§6 Korruption & Höchststrafen

6.1 Jegliche Form von Korruption (Bestechung, Verrat, Schmuggel, Schutzabkommen, Sabotage) ist auf Alcatraz strengstens untersagt.

6.2 Der Nachweis korrupten Verhaltens führt automatisch zur Höchststrafe im Herkunftsland des Täters:

6.3 Eine Vertuschung durch Kollegen oder Vorgesetzte gilt als Mittäterschaft.

§7 Kommunikation & Protokollierung

7.1 Es gilt eine gemeinsame Kommunikationsstruktur für alle Einsätze, Meldungen und Dokumentationen.

7.2 Tägliche Lageberichte und Schichtprotokolle sind Pflicht.

7.3 Zugriff auf sicherheitsrelevante Daten muss für beide Behörden in Echtzeit gewährleistet sein.

§8 Inkrafttreten

8.1 Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.