📘 Gebührenkatalog für Anwälte
🔹 Grundsatz:
Die nachfolgenden Gebühren gelten als verbindliche Richtwerte für anwaltliche Tätigkeiten.
In besonders aufwändigen oder außergewöhnlichen Fällen kann beim DOJ ein Antrag auf Erhöhung gestellt werden.
Maximale Standardgebühr ohne DOJ-Antrag: 20.000 $
1️⃣ Erstberatung / Kurze Auskunft
• 1.000 $ je angefangene 15 Minuten
(z. B. persönliche Besprechung oder telefonische Beratung)
2️⃣ Allgemeine Mandatsübernahme (Standardfälle)
• Pauschal: 2.000 $ – 5.000 $
(z. B. einfache Straf-, Zivil- oder Verwaltungssachen ohne umfangreiche Schriftsätze)
3️⃣ Verteidigung in Strafverfahren / Gerichtstermine
• Einfacher Fall: bis 10.000 $
• Komplexer Fall: bis 20.000 $
(z. B. mit Schriftsätzen, längerer Vorbereitung, mehreren Verhandlungstagen)
4️⃣ Langfristige Vertretung / Vertragsgestaltung / Unternehmensrecht
• Individuell verhandelbar
• Die Vergütung für langfristige oder dauerhaft laufende Vertretungen
(z. B. Firmenverträge, laufende rechtliche Betreuung)
kann frei zwischen Mandant und Anwalt ausgehandelt werden.
⚠️ Wichtig:
Werden die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz
gegenüber dem beauftragten Anwalt, der Kanzlei oder – bei staatlich vermittelten Mandaten – gegenüber der Anwaltskammer.
5️⃣ Revisionen & Widersprüche gegen den Staat
• Einfacher Fall: bis 10.000 $
• Komplexer Fall: bis 20.000 $
In besonders aufwändigen Fällen (z. B. umfangreiche Akteneinsicht, komplexe rechtliche Fragen, wiederholte Schriftsätze)
kann ein Antrag auf Kostenfreigabe über 20.000 $ beim DOJ gestellt werden.
6️⃣ Erhöhter Aufwand (nur mit DOJ-Antrag)
In Fällen mit außergewöhnlichem Aufwand (z. B. viele Schriftsätze, schwierige Rechtslage, Gutachten, mehrere Beteiligte)
kann beim DOJ ein Antrag auf individuelle Kostenfreigabe über 20.000 $ gestellt werden.
Das DOJ prüft und entscheidet im Einzelfall über die Angemessenheit.
⭐ Sonderregelung: Erfolgsprämien
Anwälte können mit dem Mandanten eine Erfolgsprämie vereinbaren,
bis max. 25 % der Hauptforderung oder eingesparten Strafe, sofern:
• dies schriftlich oder vertraglich festgehalten ist,
• die Vereinbarung auf Verlangen vorgelegt werden kann.
📎 Hinweise:
• Dieser Katalog ist für alle Anwälte verbindlich.
• Das DOJ fungiert als Aufsichtsbehörde sowie als Prüf- und Genehmigungsinstanz für Gebührenerhöhungen.
• Abrechnungen sind ordentlich zu dokumentieren und bei Streitfällen dem DOJ zur Einsicht bereitzuhalten.
• Bei Missbrauch, überzogenen Forderungen oder betrügerischem Verhalten behält sich das DOJ Sanktionen vor.