OGVG - Offene Gewässer Verkehrsgesetz

WASSERVERKEHRSGESETZ Staat Corleone City – Insel San Andreas und umliegendes offenes Meer

§1 Zweck und Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt den sicheren Betrieb des Wasserverkehrs im gesamten Staatsgebiet, einschließlich der Insel San Andreas, aller Küstengewässer sowie des angrenzenden offenen Meeres. (2) Es gilt für alle Wasserfahrzeuge, deren Betreiber sowie für alle Personen, die am Wasserverkehr beteiligt sind. (3) Die U.S. Army ist für die Überwachung, Kontrolle und Einhaltung aller wasserverkehrsrechtlichen Bestimmungen auf See verantwortlich.

§2 Begriffsbestimmungen

  1. Offene Gewässer – alle Gewässer, die ins offene Meer münden, einschließlich des offenen Meeres rund um San Andreas.
  2. Wasserfahrzeug – jedes Fahrzeug, das sich auf oder unter Wasser fortbewegen kann.
  3. Wasserverkehrsunternehmen – Unternehmen, die Personen- oder Gütertransport auf dem Wasser anbieten.
  4. Wasserfahrtpersonal – alle beruflich tätigen Personen an Bord.
  5. Wasserfahrzeugführer – die steuernde, verantwortliche Person (Kapitän).
  6. Fahrschule – staatlich anerkannte Ausbildungsstelle zur Ausstellung von Bootlizenzen.

§3 Bootlizenzen

(1) Jeder Wasserfahrzeugführer muss über eine gültige Bootlizenz verfügen, ausgestellt durch die Fahrschule.

(2) Ausstellung, Erneuerung und Entzug erfolgen gemäß den geltenden Standards.

§4 Erste-Hilfe-Pflicht an Bord

(1) Der Kapitän muss zusätzlich zur Bootlizenz über einen gültigen Erste-Hilfe-Nachweis verfügen.

(2) Verfügt der Kapitän nicht über einen gültigen Erste-Hilfe-Nachweis, muss mindestens eine andere Person an Bord über einen solchen verfügen.

(3) Der Erste-Hilfe-Nachweis muss durch eine staatlich anerkannte medizinische Behörde ausgestellt worden sein.

(4) Ohne eine entsprechend zertifizierte Erste-Hilfe-fähige Person an Bord darf ein Wasserfahrzeug nicht betrieben werden.

§5 Betriebsgenehmigungen für Unternehmen

(1) Für gewerbliche Wassertransporte ist eine gültige Betriebsgenehmigung des Department of Justice erforderlich.

(2) Die Genehmigung legt Umfang, Auflagen und Bedingungen fest.

(3) Bei Verstößen kann sie ausgesetzt oder widerrufen werden.

§6 Sicherheitsvorschriften

(1) Wasserfahrzeuge müssen jederzeit den geltenden Sicherheits- und Wartungsvorschriften entsprechen.

§6a Verhalten auf den Gewässern

(1) Jeder Teilnehmer am Wasserverkehr hat sich jederzeit ordentlich, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu verhalten. Beispiele: angemessene Fahrgeschwindigkeit; langsames Vorbeifahren an anderen Booten.

(2) Es ist verboten, andere Wasserfahrzeuge, Personen oder Tiere zu gefährden, zu behindern oder unzumutbar zu belästigen. Beispiele: dichtes Vorbeifahren mit hoher Geschwindigkeit; unnötiges Wellenmachen in der Nähe von Badenden.

(3) Wasserfahrzeuge sind so zu führen, dass Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf den Gewässern gewährleistet bleiben. Das Führen eines Bootes unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens verboten. Beispiele: Vermeiden von abrupten Richtungswechseln; kein Fahren unter Alkoholeinfluss oder berauschenden Substanzen.

§7 Wasserverkehrskontrollen

(1) Die U.S. Army und beauftragte Organisationen führen Wasserverkehrskontrollen durch.

(2) Anweisungen und festgelegte Routen sind zwingend zu befolgen.

(3) Personalien der Passagiere dürfen überprüft werden.

(4) Wasserfahrzeuge dürfen jederzeit ohne Tatverdacht durchsucht werden.

(5) Unbemannte Fahrzeuge dürfen nur bei hinreichendem Tatverdacht durchsucht werden.

§8 Strafen

(1) Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Geldbußen, Betriebsstilllegung oder dem Entzug von Lizenzen geahndet werden.

(2) Die konkreten Strafmaße finden Sie im Strafenkatalog des Staates Corleone City.

§9 Wasserverkehrssicherheit

(1) Das Department of Justice legt Sicherheitsstandards und Richtlinien fest.

(2) Unternehmen müssen Programme zur Prävention sicherheitsrelevanter Bedrohungen vorhalten.

§10 Gewässersicherheitskontrollen

(1) Die U.S. Army kann Sicherheitskontrollen an Häfen, Küstenbereichen und Offshore-Anlagen durchführen.

(2) Unternehmen und Besatzungen müssen diesen Kontrollen Folge leisten.