(1) Dieses Gesetz regelt den Betrieb und die Sicherheit des Verkehrs durch offenen Gewässern um das Staatsgebiets, sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.
(1) In diesem Gesetz haben die folgenden Begriffe die angegebenen Bedeutungen:
(1) Jeder Wasserfahrzeugführer muss über eine gültige Bootlizenz verfügen, die von der zuständigen Seefahrtbehörde ausgestellt wurde.
(2) Die Ausstellung und der Entzug von Bootlizenzen werden gemäß den geltenden nationalen und internationalen Standards und Bestimmungen geregelt.
(1) Wasserverkehrsunternehmen müssen über eine Betriebsgenehmigung verfügen, die vom Department of Justice ausgestellt wird.
(2) Die Betriebsgenehmigung legt die Voraussetzungen und Bedingungen fest, unter denen das Wasserverkehrsunternehmen Transportdienste für Personen und/oder Güter anbieten kann.
(3) Das Department of Justice kann die Betriebsgenehmigung aussetzen oder widerrufen, wenn das Unternehmen gegen die geltenden Vorschriften oder Sicherheitsstandards verstößt.
(1) Alle Wasserfahrzeuge müssen den nationalen Sicherheitsvorschriften entsprechen, einschließlich der Einhaltung von Wartungs-Standards und Sicherheitsinspektionen.
(2) Wasserverkehrsunternehmen sind verpflichtet, ein Sicherheitsmanagementsystem einzuführen und aufrechtzuerhalten, um Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.
(1) Die Wasserverkehrskontrolle wird von der U.S. Army und den beauftragten Organisation durchgeführt.
(2) Alle Wasserfahrzeuge müssen den Anweisungen der Wasserverkehrskontrolle folgen und den angegebenen Seerouten folgen, um die Sicherheit des Wasserverkehrs zu gewährleisten.
(3) Die U.S. Army ist berechtigt die Personalien aller Passagiere zu prüfen um proaktiv gegen Menschenhandel und illegale Einwanderung vorzugehen.
(4) Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Wasserverkehr ist die U.S. Army berechtigt, Durchsuchungen auf dem Wasser jederzeit und ohne bestehenden Tatverdacht durchzuführen.
(1) Passagiere haben das Recht auf eine angemessene Behandlung, einschließlich Information, Betreuung und Entschädigung im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen.
(2) Wasserverkehrsunternehmen müssen die geltenden Passagierrechte respektieren und entsprechende Mechanismen zur Durchsetzung dieser Rechte bereitstellen.
(1) Die U.S. Army hat die Aufgabe, Unfälle und Vorfälle im Wasserverkehr zu untersuchen, um die Ursachen festzustellen und Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Ereignisse zu ergreifen.
(2) Die Ergebnisse der Untersuchungen und daraus abgeleitete Empfehlungen werden veröffentlicht und den betroffenen Parteien zur Verfügung gestellt.
(1) Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes können Geldbußen, Betriebsbesetzungen oder der Entzug von Lizenzen und Genehmigungen verhängt werden.
(2) Die genauen Strafen und Sanktionen sind en ergänzenden Gesetzbüchern zu entnehmen.
(1) Das Department of Justice ist für die Festlegung von Sicherheitsstandards und -vorschriften im Wasserverkehr verantwortlich.
(2) Wasserverkehrsunternehmen müssen ein Sicherheitsprogramm entwickeln und umsetzen, das Maßnahmen zur Verhinderung von Bedrohungen, wie Terrorismus umfasst.
(1) Bei schwerwiegenden Unfällen oder Zwischenfällen im Wasserverkehr ist die U.S. Army für die Durchführung einer umfassenden Untersuchung verantwortlich.
(2) Die Untersuchungsergebnisse dienen der Identifizierung von Unfallursachen, der Verbesserung der Sicherheit und der Verhütung ähnlicher Ereignisse in der Zukunft.
(1) Die U.S. Army hat das Recht, Sicherheitskontrollen an Häfen und anderen Anlegestellen durchzuführen.
(2) Wasserverkehrsunternehmen müssen den Anweisungen der Gewässersicherheitskontrollen Folge leisten und kooperieren.
(1) Wasserverkehrsunternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Schulungen für ihr Personal anzubieten, um die Gewässersicherheit zu gewährleisten.
(2) Die Schulungen sollten Themen wie Sicherheitsverfahren, Notfallmaßnahmen, Gefahrenbewusstsein und Risikomanagement abdecken.
(1) Steuermänner müssen bestimmte medizinische Standards erfüllen, um ihre Seetauglichkeit zu gewährleisten.
(2) Die U.S. Army legt die Anforderungen an die medizinische Untersuchung und Zertifizierung von Wasserfahrzeugführern fest.
(1) Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen der U.S. Army können Rechtsmittel eingelegt werden.
(2) Die Rechtsmittelverfahren und -instanzen werden durch das allgemeine Verwaltungsrecht oder spezifische Rechtsvorschriften festgelegt.