KÜNSTLERSCHUTZGESETZ (KSchG)

§1 Zweck

Dieses Gesetz schützt Künstler, deren Auftritt, Outfits, Masken, Namen sowie deren Bilder und Darstellungen. Der Schutz gilt nur für registrierte Künstler.

§2 Definition Künstler

Ein Künstler ist jede Person, die dauerhaft oder wiederholt eine öffentliche künstlerische Identität nutzt. Hierunter fallen:

  1. Personen mit festem Künstlernamen
  2. Personen mit erkennbarem Outfit oder Maske
  3. Personen mit öffentlichen Auftritten oder Veröffentlichungen
  4. Personen, die sich selbst als Künstler bezeichnen Eine Registrierung ist nicht notwendig, um als Künstler aufzutreten. Der Schutz dieses Gesetzes gilt nur für registrierte Künstler.

§3 Geschützte Inhalte

Geschützt werden können:

  1. Künstlername
  2. Outfits
  3. Masken und Gesichtsbedeckungen
  4. Bilder, Fotos und Videos des registrierten Künstlers

§4 Registrierung beim DOJ

  1. Künstler können sich freiwillig beim DOJ registrieren lassen.
  2. Nur registrierte Künstler erhalten Schutz nach diesem Gesetz.
  3. Die Registrierung kostet einmalig 1.000.000 $.
  4. Das DOJ entscheidet endgültig über die Registrierung.
  5. Die Entscheidung des DOJ ist nicht anfechtbar.
  6. Schutzrechte gelten erst nach erfolgreicher Registrierung.

§5 Grundsatz

Geschützte Inhalte eines registrierten Künstlers dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht genutzt, getragen, kopiert oder veröffentlicht werden.

§6 Verbotene Handlungen

Ohne Zustimmung eines registrierten Künstlers ist verboten:

  1. Tragen seines Outfits
  2. Tragen seiner Maske
  3. Nachahmung seines äußeren Erscheinungsbildes
  4. 1:1 Kopieren seines äußeren Erscheinungsbildes, sofern möglich
  5. Werbung mit Outfit, Maske oder Künstlername
  6. Nutzung des Künstlernamens für Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen
  7. Posten, Teilen oder Verbreiten von Bildern, Fotos oder Videos des Künstlers in sozialen Netzwerken

§7 Erlaubte Nutzung

Nutzung ist nur erlaubt, wenn:

  1. der Künstler eindeutig zustimmt, oder
  2. eine schriftliche Erlaubnis vorliegt.

§8 Abmahnungspflicht

  1. Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz ist einmalig abzumahnen.
  2. Erst ein erneuter Verstoß nach der Abmahnung führt zu einer Strafe.
  3. Die Abmahnung muss klar und nachweisbar ausgesprochen werden.
  4. Die Abmahnung verpflichtet zur sofortigen Unterlassung.
  5. Eine Abmahnung bleibt gültig, auch wenn weitere Verstöße auftreten.

§9 Strafen (nur nach Abmahnung)

  1. Outfit oder Maske nutzen: 25.000–50.000 $
  2. Werbung mit Outfit oder Name: 50.000–150.000 $
  3. Erscheinungsbild nachahmen: 25.000–75.000 $
  4. Erscheinungsbild 1:1 kopieren: 50.000–100.000 $
  5. Bilder oder Videos ohne Erlaubnis verbreiten: 50.000–150.000 $

§10 Rechte registrierter Künstler

  1. Nutzung von Outfits und Masken untersagen
  2. Unbefugte Werbung untersagen
  3. Löschung unerlaubter Bilder verlangen
  4. Entschädigung fordern
  5. Beschwerde beim DOJ einreichen

§11 Beispiele für unzulässige 1:1-Kopie

Beispiel 1: Outfit und Maske eines registrierten Künstlers werden exakt nachgestellt. Beispiel 2: Das gesamte optische Erscheinungsbild des registrierten Künstlers wird vollständig kopiert. Beispiel 3: Eine Person tritt so auf, dass sie auf den ersten Blick mit dem registrierten Künstler verwechselt werden kann.