(1) Dieses Gesetz dient dem Schutz der Staatsgrenze von Süd Los Santos, der Gewährleistung der inneren Sicherheit sowie der Verhinderung des unkontrollierten Personen-, Fahrzeug- und Warenverkehrs.
(2) Die Sicherheit der Staatsgrenze besitzt höchste Priorität. Sämtliche Maßnahmen nach diesem Gesetz dienen dem Schutz der öffentlichen Ordnung, der staatlichen Sicherheit sowie der Bevölkerung.
(3) Verstöße gegen dieses Gesetz werden ausnahmslos verfolgt.
(1) Die Staatsgrenze, sämtliche Grenzübergänge, Kontrollstellen, Grenzanlagen sowie die angrenzenden Sicherheitsbereiche unterliegen ausschließlich der Hoheitsgewalt des Staates Süd Los Santos.
(2) Innerhalb des Grenzbereiches gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen.
(3) Den Anordnungen der eingesetzten Sicherheitskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.
(1) Das Betreten oder Verlassen von Süd Los Santos ist ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Grenzübergänge zulässig.
(2) Ein Anspruch auf Einreise nach Süd Los Santos besteht nicht.
(3) Jeder Grenzübertritt unterliegt einer staatlichen Kontrolle.
(4) Die zuständigen Behörden können die Ein- oder Ausreise jederzeit verweigern, sofern dies zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der staatlichen Ordnung erforderlich ist.
Zur Gewährleistung der Grenzsicherheit sind die zuständigen Sicherheitsbehörden jederzeit berechtigt,
Diese Maßnahmen können unabhängig vom Vorliegen eines konkreten Verdachts durchgeführt werden.
Die Einreise nach Süd Los Santos ist insbesondere zu verweigern, wenn
Zur Abwehr von Gefahren können die zuständigen Behörden insbesondere
Verboten ist insbesondere:
(2) Die zuständigen Sicherheitsbehörden sind berechtigt, sämtliche verbotenen Gegenstände, Zahlungsmittel oder Vermögenswerte sicherzustellen und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen.
Personen, gegen die eine Aufenthaltsuntersagung oder eine Erklärung zur Persona non grata besteht, ist der Aufenthalt in Süd Los Santos untersagt.
Verstöße werden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verfolgt.
Wer Grenzanlagen beschädigt, Kontrollstellen angreift, Grenzbeamte behindert oder Maßnahmen der Grenzsicherung gewaltsam vereitelt, begeht einen besonders schweren Angriff gegen die Sicherheit des Staates.
Jede Person hat den Weisungen der eingesetzten Sicherheitskräfte unverzüglich Folge zu leisten.
Die Verweigerung rechtmäßiger Anordnungen, die Behinderung von Kontrollen oder das Erschweren grenzschutzrechtlicher Maßnahmen können nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden.
Liegt eine erhebliche Gefährdung der Grenzsicherheit oder der staatlichen Ordnung vor, können die zuständigen Behörden insbesondere
(1) Zur unmittelbaren Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die staatliche Ordnung sind die zuständigen Einsatzkräfte berechtigt, gegen Einzelpersonen oder gesamte kriminelle Organisationen ein temporäres Einreiseverbot für Süd Los Santos auszusprechen.
(2) Das temporäre Einreiseverbot kann unabhängig davon ausgesprochen werden, ob die betroffene Person oder Organisation ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nord Los Santos oder Süd Los Santos hat.
(3) Das temporäre Einreiseverbot ist auf 24 bis maximal 48 Stunden befristet und den Betroffenen unverzüglich bekannt zu geben sowie zu dokumentieren.
(4) Während der Geltungsdauer ist den betroffenen Personen oder Organisationen das Betreten von Süd Los Santos untersagt.
(5) Ein Verstoß gegen das temporäre Einreiseverbot berechtigt die zuständigen Sicherheitsbehörden zur unverzüglichen Zurückweisung oder Abschiebung. Weitergehende Maßnahmen nach anderen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
(6) Ein dauerhaftes Einreise- oder Aufenthaltsverbot darf ausschließlich durch den Chief of Justice oder dessen Stellvertreter angeordnet werden.
(7) Ein dauerhaftes Einreise- oder Aufenthaltsverbot ist schriftlich zu begründen und zu dokumentieren.
(8) Das Department of Justice kann ein bestehendes temporäres Einreiseverbot jederzeit aufheben, verlängern oder in ein dauerhaftes Einreise- oder Aufenthaltsverbot umwandeln, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(1) Für den Schutz, die Sicherung und die Überwachung der Staatsgrenze von Süd Los Santos ist ausschließlich die United States Army (US Army) verantwortlich.
(2) Der US Army obliegen insbesondere:
(3) Sämtliche staatlichen Behörden sind berechtigt, die United States Army bei Bedarf im Rahmen der Grenzsicherung und Grenzüberwachung zu unterstützen.
(4) Die Unterstützung erfolgt auf Anforderung der United States Army oder soweit dies zur Gefahrenabwehr oder Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist.
(5) Unabhängig von der Unterstützung anderer Behörden verbleibt die Einsatzleitung sowie die Gesamtverantwortung für sämtliche Maßnahmen der Grenzsicherung ausschließlich bei der United States Army.
(6) Den Anordnungen der eingesetzten Soldaten der United States Army ist im Grenzgebiet unverzüglich Folge zu leisten.
(7) Die United States Army ist berechtigt, alle nach diesem Gesetz erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Staatsgrenze sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
(1) Für Straftaten und Verstöße im Zusammenhang mit einem Grenzereignis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der jeweils einschlägigen Gesetze.
(2) Steht eine Straftat oder ein Verstoß in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Grenzereignis oder einem Verstoß gegen dieses Gesetz, erhöht sich der gesetzliche Strafrahmen auf bis zu 120 Haftungseinheiten (HE) sowie eine Geldstrafe von bis zu 250.000 $, sofern nicht ein anderes Gesetz eine höhere Strafe vorsieht.
(3) Die Vorschriften dieses Gesetzes ergänzen die übrigen gesetzlichen Bestimmungen und gehen diesen vor, soweit sie besondere Regelungen für Grenzereignisse enthalten.
(1) Personen, die im Zusammenhang mit einer Grenzkontrolle einer Straftat oder eines schwerwiegenden Verstoßes gegen dieses Gesetz verdächtigt werden, haben für Verfahren nach diesem Gesetz keinen Anspruch auf die Hinzuziehung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
(2) Sämtliche Maßnahmen nach diesem Gesetz werden unmittelbar durch die zuständigen Sicherheitsbehörden durchgeführt.
(3) Die Durchführung der Maßnahmen wird durch das Verlangen nach anwaltlicher Vertretung weder verzögert noch ausgesetzt.
(4) Diese Regelung gilt ausschließlich für Verfahren und Maßnahmen nach dem Grenzschutzgesetz.
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gehen innerhalb des Grenzgebietes allen entgegenstehenden allgemeinen gesetzlichen Regelungen vor, soweit dieses Gesetz besondere Regelungen trifft.
(2) Maßnahmen nach diesem Gesetz dürfen unabhängig von sonstigen gesetzlichen Befugnissen getroffen werden, sofern sie der Sicherung der Staatsgrenze, der öffentlichen Sicherheit oder der staatlichen Ordnung dienen.
(3) Die Anwendung anderer Gesetze bleibt unberührt, soweit sie diesem Gesetz nicht widersprechen oder dessen Durchführung beeinträchtigen.
(1) Die Staatsgrenze sowie sämtliche Grenzanlagen gelten als militärischer Sicherheitsbereich von höchster Schutzstufe.
(2) Das unbefugte Überwinden, Umfahren oder gewaltsame Durchbrechen der Staatsgrenze stellt einen besonders schweren Angriff gegen die Sicherheit des Staates dar.
(3) Die United States Army ist verpflichtet, jeden Versuch eines unerlaubten Grenzdurchbruchs unverzüglich zu unterbinden und alle nach diesem Gesetz zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Integrität der Staatsgrenze wiederherzustellen.
(4) Fahrzeuge, die Kontrollstellen oder Grenzanlagen missachten oder versuchen, die Staatsgrenze gewaltsam zu durchbrechen, werden unverzüglich gestoppt, verfolgt und sichergestellt.
(5) Die Missachtung von Halteanordnungen oder sonstigen Anweisungen der United States Army führt zur sofortigen Einleitung aller zur Gefahrenabwehr und Durchsetzung dieses Gesetzes erforderlichen Maßnahmen.
(6) Ein unerlaubter Grenzdurchbruch wird als besonders schwerer Angriff gegen die staatliche Sicherheit gewertet und nach den strengsten Bestimmungen der geltenden Gesetze verfolgt.
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Entgegenstehende Vorschriften treten, soweit sie diesem Gesetz widersprechen, außer Kraft.
(3) Die Grenzsicherheit ist wesentlicher Bestandteil der staatlichen Sicherheitsarchitektur. Verstöße gegen dieses Gesetz werden konsequent verfolgt und nicht geduldet.
(4) Die Sicherheit des Staates sowie seiner Bürger hat an der Staatsgrenze stets Vorrang vor den Interessen Einzelner.