(1) Der Süd Los Santos Ausweis dient der Identifikation besonders überprüfter Personen innerhalb des Autonomen Verwaltungsgebietes Süd Los Santos.
(2) Der Ausweis stellt keinen Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit dar, sondern dient ausschließlich als behördliches Berechtigungsdokument.
(3) Über die Erteilung entscheidet ausschließlich das Department of Justice.
(4) Der Süd Los Santos Ausweis bleibt Eigentum des Department of Justice und ist auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.
(1) Ein Antrag auf Erteilung eines Süd Los Santos Ausweises kann insbesondere von Personen gestellt werden, die
(2) Die Erfüllung einer oder mehrerer Voraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Erteilung des Süd Los Santos Ausweises.
(3) Die Erteilung setzt neben den formellen Voraussetzungen insbesondere eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung sowie eine positive Gesamtbewertung durch das Department of Justice voraus.
(4) Das Department of Justice entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit, der staatlichen Ordnung sowie der Interessen des Verwaltungsgebietes.
(1) Der Antrag ist persönlich beim Department of Justice einzureichen.
(2) Mit dem Antrag sind insbesondere vorzulegen:
(3) Das Department of Justice kann weitere Unterlagen verlangen.
(1) Vor jeder Entscheidung erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung.
(2) Hierbei können insbesondere berücksichtigt werden:
(3) Das Department of Justice entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
(1) Das Department of Justice kann den Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch laden.
(2) Gegenstand des Gespräches können insbesondere sein:
(1) Über die Erteilung des Süd Los Santos Ausweises entscheidet ausschließlich das Department of Justice nach Abschluss des Prüfverfahrens.
(2) Das Department of Justice entscheidet nach freiem pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch auf Erteilung besteht auch bei vollständiger Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nicht.
(3) Der Süd Los Santos Ausweis kann
(4) Das Department of Justice ist nicht verpflichtet, die Ablehnung eines Antrages zu begründen, sofern dadurch sicherheitsrelevante Erkenntnisse oder behördliche Interessen betroffen sind.
(1) Der Süd Los Santos Ausweis berechtigt insbesondere zur Einreise auf dem Luftweg nach Süd Los Santos.
(2) Weitere Berechtigungen können durch das Department of Justice oder aufgrund gesetzlicher Regelungen festgelegt werden.
(1) Der Ausweis ist auf Verlangen einer zuständigen Behörde unverzüglich vorzuzeigen.
(2) Änderungen persönlicher Daten sind dem Department of Justice unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Verlust des Ausweises ist dem Department of Justice unverzüglich anzuzeigen.
(1) Der Süd Los Santos Ausweis wird immer befristet erteilt.
(2) Ein abgelaufener Süd Los Santos Ausweis kann auf Antrag erneuert werden.
(3) Für die Erneuerung ist eine erneute Sicherheitsüberprüfung notwendig.
(1) Für die Bearbeitung eines Neuantrages wird eine Gebühr in Höhe von 150.000 $ erhoben.
(2) Für die Erneuerung eines abgelaufenen Süd Los Santos Ausweises wird eine Gebühr in Höhe von 25.000 $ erhoben.
(3) Sämtliche Gebühren sind unabhängig vom Ausgang des jeweiligen Verfahrens zu entrichten.
(4) Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
(1) Das Department of Justice kann einen Süd Los Santos Ausweis jederzeit widerrufen oder entziehen, wenn
(2) Mit dem Widerruf oder Entzug verliert der Ausweis sofort seine Gültigkeit.
(3) Der Ausweis ist unverzüglich an das Department of Justice zurückzugeben.
(4) Mit dem Widerruf oder Entzug kann gleichzeitig ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot nach Maßgabe der geltenden Gesetze ausgesprochen werden.
(1) Nach einem Widerruf oder Entzug ist eine Erneuerung ausgeschlossen.
(2) Eine erneute Erteilung ist ausschließlich im Rahmen eines vollständigen Neuantrages nach den Bestimmungen dieses Gesetzes möglich.
(3) Für den Neuantrag gelten sämtliche Voraussetzungen, Prüfverfahren und Gebühren dieses Gesetzes.
(4) Eine frühere Erteilung begründet weder einen Anspruch auf erneute Erteilung noch eine bevorzugte Behandlung.
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Department of Justice erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.